Fahrtenregelung

Allgemeines

  • Es soll ein Ordner mit den wichtigen Informationen zu den verbindlichen Fahrten
    entstehen: z.B. die Kontaktpersonen mit Telefonnummern, ungefähren Kosten, etc. Der
    Ordner könnte in der Oberstufenbibliothek aufbewahrt werden.
  • Die Eltern sollten die Möglichkeit bekommen, das Geld für die Ausflüge frühzeitig
    anzuzahlen.

 

Grundschule:

  •  Ausflüge / Ziele: Stadtführung (Sehenswürdigkeiten: Bibiliotheka, Zitadelle), Zoo,
  • Es sollten auch Aufführungen für Kinder in der Oper oder der Konzerthalle in Anspruch
  • genommen werden.

Sekundarstufe: drei mehrtنgige Fahrten in der

  • Jahrgangsstufe 8
    • Zeit: Ende des Schuljahres
    • Länge: drei Schultage
    • Ziele: Siwa ODER Kairo/Fayoum

 

  • Jahrgangsstufe 10
    • Zeit: Beginn des Schuljahres: Zusammenwachsen der neuen
      Klassengemeinschaft
    • Länge: vier bis fünf Schultage (damit eine ganze Woche inklusive Samstag
      genutzt werden kann)
    • Ziele: Pharaonische Geschichte Oberägypten (Luxor, Assuan, Abu Simbel)
    • Kloster, Ain Hodra)

 

  • Jahrgangsstufe 12
    • Zeit: zwischen schriftlichem und mündlichen Abitur
    • Länge: 5 bis 6 Schultage (damit wegen des fernen Reiseziels am ersten Wochenende geflogen und am zweiten Wochenende zurückgeflogen werden kann, wenn das der organisierende Lehrer bzw. die Klasse so wünscht.
    • Ziel: Berlin oder eine Stadt bzw. Region im deutschsprachigen Raum

 

  • Allgemeines:
    • Begleitpersonen: 2 Lehrkräfte pro Klasse, davon die eine der Klassenlehrer, auch
      die andere Lehrkraft sollte in der Klasse unterrichten; mindestens eine
      weibliche Begleitperson
    • Es besteht Schulpflicht! Die Beschulung der Schülerinnen, die nicht auf Fahrten
      mitfahren können, sollte mit Sonderaufgaben in der nächst tieferen Klasse
      erfolgen, wenn die Parallelklasse zur gleichen Zeit auf Reisen ist, sonst in der
      Parallelklasse.
      Schülerinnen, die nicht mitfahren, werden nicht für deutsche Stipendien
      vorgeschlagen. (Ein entsprechender Hinweis ist in der Schülerakte zu
      hinterlegen!)
      Die bisherige Regelung, dass die Fahrt nicht stattfindet, wenn 5 Schülerinnen
      nicht mitfahren, gilt nicht mehr.
    • Wenn nicht genügend Schülerinnen mitfahren und dadurch die Fahrt zu teuer für
      die mitfahrenden Schülerinnen wird, dann entfällt die Fahrt.

 

Exkursionen: Darüber hinaus sind in Absprache mit dem Schulleiter in der Sek I und Sek II
Exkursionen in Verbindung mit Bildungsinhalten innerhalb Ägyptens möglich.

Austausche mit Deutschland sind abhängig vom jeweiligen Lehrer. Austausche sind erwünscht
und werden von der Schulleitung unterstützt.

(Verabschiedung in der GK am 19.02.2013)

 

Alexandria, den 20.02.2013
Wolfgang Mager