Absenzenregelung Ergänzung
Ergänzung zur Absenzenregelung vom 08.04.2014
Entschuldigungsverfahren bei Unterrichtsbefreiungen
Sind Schülerinnen durch die Klassenleitung oder den Schulleiter im Vorhinein vom Unterricht befreit worden (z. B. wegen der Teilnahme an Sportwettkämpfen, Jugend Musiziert, … ), trägt die Klassenleitung die betroffene Schülerin als entschuldigt fehlend in das Klassenbuch ein.
Ein morgendlicher Anruf seitens der Eltern ist in diesem Fall nicht notwendig.
Entschuldigungsverfahren bei längerfristigen Erkrankungen
Sind Schülerinnen absehbar über einen längeren Zeitraum erkrankt, ist ein ärztliches Attest vorzulegen – spätestens am vierten Tag der Erkrankung. Sobald das Attest der Klassenleitung vorliegt, braucht das Kind telefonisch nicht mehr krankgemeldet werden.
Alexandria, den 12.04.2014
Wolfgang Mager
Schulleiter