Fahrtenregelung

Allgemeines

  • Es besteht Teilnahmepflicht an Schülerfahrten laut Schulprogramm bzw. Schüleraufnahme-bedingungen!

Die Beschulung der Schülerinnen, die nicht an der Fahrt teilnehmen, erfolgt in der Parallel-klasse oder in der nächst tieferen Klasse mit Sonderaufgaben, wenn die Parallelklasse zur gleichen Zeit nicht anwesend ist.

  • Schülerinnen, die nicht mitfahren, werden nicht für deutsche Stipendien vorgeschlagen. Eine entsprechende Information ist in der Schülerakte zu hinterlegen (s. Anlage u.).
  • Begleitpersonen: 2 Lehrkräfte pro Klasse, davon ist eine i. d. R. der Klassenlehrer. Eine Begleitperson sollte mindestens weiblich sein. Eine Begleitperson sollte eine OLK sein. Sie muss nicht zwingend in der Klasse unterrichten, sollte aber die Schülerinnen aus seinem früherem Unterricht kennen.
  • Für Auslandsfahrten ist dem Schulleiter mit dem Genehmigungsantrag das geplante Fahrtenprogramm vorzulegen.
  • Jugend musiziert Landes- und Bundeswettbewerb: Bei diesen Veranstaltungen begleitet i. d. R. nur die Musiklehrkraft die Schülerinnen, da insbesondere beim Landeswettbewerb die DEO und die DSBK jeweils mit einer Lehrkraft ihre jeweiligen Schülerinnen und Schüler begleiten, und insofern drei Lehrkräfte für ca. 20 Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen.
  • Es gibt einen Ordner mit wichtigen Informationen zu den verbindlichen Fahrten (Kontakt-personen, Kosten, …). Der Ordner befindet sich bei dem PR-Beauftragten.

 

Fahrten

Grundschule (nur Ausflüge)

  • Die Ausflüge orientieren sich am Lehrplan Sachkunde und stehen unter dem Motto „Wir erkunden unsere Stadt und Umgebung“.
  • Ausflüge / Ziele: Bibliotheca, Zitadelle, Zoo, Montazah, Farm/Bauernhof, Zirkus, Wasserwerk, Hafen, etc.
  • Es sollten auch Aufführungen für Kinder in der Oper oder der Konzerthalle in Anspruch genommen werden.

 

Sekundarstufe I

Insgesamt finden in den Klassen 5 – 10  zwei mehrtägige Fahrten statt, und zwar in der

Jahrgangsstufe 8

  • Zeit: Ende des Schuljahres
  • Dauer: 3 Unterrichtstage
  • Ziele: innerhalb Ägyptens, Siwa, Fayoum, o. a.

Alternativ zur Klassenfahrt findet in Klasse 8 ein Schüleraustausch mit Deutschland statt. (s. unten)

 

Jahrgangsstufe 10

  • Zeit:                 Mitte des Schuljahres
  • Anliegen: Bildung bzw. Zusammenwachsen der neuen Klassengemeinschaft
  • Dauer:                4 bis maximal 5 Unterrichtstage
  • Ziel:                Nilkreuzfahrt – Luxor, Assuan, evtl. Abu Simbel: Kennenlernen der                                                      Pharaonischen Geschichte Oberägyptens

 

Sekundarstufe II

Jahrgangsstufe 11 (Studienfahrt)

  • Zeit:                 Ende Mai / Anfang Juni
  • Dauer: 5 bis maximal 6 Unterrichtstage; sofern Studieninformationstage an

Deutschen Universitäten stattfinden: Verlängerung auf 7 Unterrichtstage                                       möglich

  • Ziel:                 Deutschland

 

Studieninformationsfahrten

Studieninformationsfahrten an Hochschulen in Deutschland sind möglich. Aus Kosten- und zeitorganisatorischen Gründen finden sie ausschließlich im Rahmen der Studienabschlussfahrt der Klasse 11 statt.

Dauer: 1 bis 2 zusätzliche Unterrichtstage im Rahmen der Studienabschlussfahrt

 

Schüleraustausch

Austausche mit Deutschland sind erwünscht und werden von der Schulleitung unterstützt.

Die Klassenleitung der 8. Klasse entscheidet, ob sie einen Schüleraustausch als Alternative zur Klassenfahrt anbietet. Falls ein Schüleraustausch eine Klassenfahrt ersetzt, ist der Austausch für alle Schülerinnen verpflichtend.

Die Dauer eines Schüleraustausches mit Deutschland ist auf insgesamt maximal 6 Unterrichtstage beschränkt.

 

Exkursionen

In Absprache mit der Schulleitung sind in der Sek I und Sek II Exkursionen in Verbindung mit Bildungsinhalten innerhalb Ägyptens möglich.

 

 

Alexandria, den 07.09.19

Wolfgang Mager

Schulleiter