Disziplinregelung und Schuluniform

1. Schuluniform bzw. äußeres Erscheinungsbild

Sommerschuluniform

  • dunkelblaue knielange Röcke, dunkelblaue knielange Hosenröcke oder dunkelblaue lange
    Hosen
  • weißes kurz-­‐ oder langärmeliges Polo-­‐Shirt mit Schullogo und blauen und roten Streifen auf
    dem Kragen
  • Sporthosen, Jeans, Leggings und hautenge Hosen sind nicht erlaubt.

 

Winterschuluniform

dunkelblaue lange Hose oder oben genannte Röcke oder Hosenröcke mit dunkelblauen oder
weißen Strumpfhosen

weißes langärmeliges Polo-­‐Shirt mit Schullogo und blauen und roten Streifen auf dem
Kragen

dunkelblauer Pullover, dunkelblaue Jacke oder dunkelblaue Weste mit Schullogo

Winterjacken (Anoraks oder Jacken aus Wollstoff), soweit nicht von der Schule gestellt,
einfarbig in dunklen, gedeckten Farben.

Sporthosen, Jeans, Leggings und hautenge Hosen sind nicht erlaubt.

 

Sportuniform

  • je nach Witterung einfarbige dunkelblaue kurze bis lange Trainingshosen
  • je nach Witterung rotes T-­‐Shirt, langärmliges T-­‐Shirt und roter Pullover mit Schullogo
  • Jeans sind nicht erlaubt.

 

Schuhe

  • zur Schuluniform dunkelblaue, schwarze Schuhe, Turnschuhe oder Sandaletten
  • im Sportunterricht sind qualitativ hochwertige Turnschuhe in allen Farben erlaubt. Sie
    dürfen nur an Tagen mit Sportunterricht getragen werden.
  • Socken, Strümpfe und Strumpfhosen müssen weiß oder dunkel sein.
  • Es ist nicht erlaubt, Schuhe ohne Strümpfe, Socken oder Strumpfhosen zu tragen.

 

Schals

  • Weiße oder dunkle Schals

 

Kopftuch

  • Weißes oder dunkelblaues Kopftuch.

 

Verschiedenes

  • Auffälliger Schmuck und Nagellack, sowie auffälliges Makeup sind nicht erlaubt.
  • Während des Sportunterrichts ist Schmuck abzulegen.

 

1.1 Maßnahmen bei Verstößen

Verstöße werden dem Klassenlehrer gemeldet. Bei häufigen Verstößen ergreift dieser pädagogische
Maßnahmen oder Erziehungs-­‐ und Ordnungsmaßnahmen.

 

2. Sauberkeit in Haus und Hof

2.1 Klassenraum

Der Klassenraum ist nach der letzten Unterrichtsstunde des Tages durch die Klasse sauber zu
verlassen. Die Lehrer halten die Schülerinnen zu jeder Zeit zur Ordnung an.

2.2 Haus und Hof

Schülerinnen, die den Schulhof, das Schulhaus oder Schuleigentum verschmutzen, werden dem
Klassenlehrer gemeldet, der pädagogische Maßnahmen oder Erziehungs-­‐ und Ordnungsmaßnahmen
ergreift.

 

3. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte

Benutzung

Mobiltelefone und andere elektronische Geräte müssen im Schulgebäude ausgeschaltet sein. Sie
dürfen nur auf dem Schulhof benutzt werden. Ausnahmen von dieser Regelung genehmigt die
jeweilige Lehrkraft.

Maßnahme bei Verstößen

Bei Verstoß gegen die Regeln wird das Mobiltelefon oder elektronische Gerät eingezogen und im
Sekretariat bei Frau Viola hinterlegt. Nur die Eltern dürfen das Gerät gegen Unterschrift abholen.

 

4. Störung im Unterricht und Fehlverhalten

Bei Störungen und Fehlverhalten ergreift der Fachlehrer geeignete pädagogische Maßnahmen bzw.
Erziehungs-­‐ und Ordnungsmaßnahmen. Diese können sein:

  • Tadel
  • Klassenbucheintrag
  • Nachsitzen

Die ergriffenen Maßnahmen werden dem Klassenlehrer mitgeteilt. Bei wiederholtem Fehlverhalten
der Schülerin werden die Eltern informiert. Ein Elterngespräch kann mit Fachlehrer und / oder
Klassenlehrer geführt werden.

Tritt keine Verhaltensänderung ein, erfolgt die Überweisung über den Klassenlehrer an den
Schulleiter, der weitergehende Erziehungs-­‐ und Ordnungsmaßnahmen ergreifen kann.
Der Klassenkonferenz wird empfohlen, einheitliche Maßnahmen zu vereinbaren.

 

Alexandria, den 20.02.2013
Wolfgang Mager